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Google – Regeln

Google Regeln und der Datenschutz

Google hat als Suchmaschine angefangen, diese ist auch noch immer Googles Flaggschiff, jedoch wurden mit der Zeit immer mehr und immer mehr Produkte eingeführt. Vor kurzer Zeit sorgte Google Chrome, ein auf WebKit basierender Webbrowser für Furore im Lager der Datenschützer.

Die Verführung der Nutzer durch wertfreie Vorteile ist einer der bemerkenswertesten Eigenschaften des Google Geschäftsmodells. Die Preisgabe der intimsten Geschäftsgeheimnisse nach den Google Regeln ist bislang ohne Vergleich in der Geschäftswelt.

Mehr als 50 unterschiedliche Google-Online-Tools sammeln im Dienste der Kunden auch Informationen. Welche Regeln und Gesetze bzw. Datenschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, kann meist nur sehr schwer nachvollzogen werden. Sicher ist, die Google Regeln sind für Außenstehende nicht einfach nachvollziehbar bzw. kaum nachprüfbar.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Jo Bager (2006) über Google und den Datenschutz: „Spinnt man den Gedanken eines „Google“ weiter, das man möglichst viele Daten sammelt, und nimmt an, der Suchmaschinenriese würde nicht nur seine Nutzer, sondern alle Surfer ausspionieren wollen, so ergäbe sich eine fast Orwell’sche Vision der totalen Überwachung.

Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics Januar 2009

Die Stellungenahme komplett nachlesen: Stellungnahme

Auszüge:

5. Auftragsdatenverarbeitung durch Google Inc.

Das ULD weist ausdrücklich darauf hin, dass damit der jeweilige Webseitenbetreiber gegenüber den Nutzern der Webseite datenschutz- und zivilrechtlich (§ 7 BDSG) für den etwaigen rechtswidrigen Umgang mit Rohdaten durch Google Inc. verantwortlich ist.

8. Datenübermittlung in die USA im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Die Übermittlung der Nutzerinformationen ist daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung (opt-in) der betroffenen Nutzer zulässig.

9. Fazit

Der Einsatz der kostenlos angebotenen Version des Google Analytics Services ist aus den genannten Gründen derzeit datenschutzrechtlich unzulässig. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder stehen mit der Google Germany GmbH im Gespräch, um einen rechtskonformen Einsatz dieses Dienstes zu ermöglichen.

elektronischer Polizeistaat

Interessant ist zu lesen nach welchen Kriterien die Liste erstellt wurde:

Electronic-Police-State

Man könnte versucht sein den Katalog der Medien/Faktoren bei Google wiederzufinden. Es müssen nicht immer politische Grenzen sein, die ein Gefühl der Überwachung aufkommen lassen.

Google will beim Strom sparen helfen

Mit einem neuen Online-Dienst von Google sollen Anwender ihren Stromverbrauch besser überwachen können. Google Power Meter überwacht den Stromverbrauch des Haushaltes und führt Statistik. Welche Informationen zu welchen Zwecken noch genutzt werden, ist hingegen nicht einfach ersichtlich.

Zitat: Wer möchte, kann seine Daten auch mit anderen teilen und beispielsweise kleine Stromsparwettbewerbe mit Freunden starten. Ob es immer nur Freunde sein werden, sollte man genau überlegen, denn Informationen haben auch einen Wert für Dritte, die nicht unbedingt freundliche Gedanken haben müssen.

Google Toolbar

Auch sind die Toolbar und die diversen Einstellungen im Firefox Browser sehr bedenklich in Bezug auf die informelle Selbstbestimmung.

Google misst und analysiert Internetverbindungen Measurement Lab – offene Plattform für Internetforscher

Mit dem M-Lab will Google eine offene Plattform etablieren, auf der Forscher ihre Analyse- und Messwerkzeuge ausliefern können. Dazu will Google 36 Server an zwölf Standorten in den USA und Europa zur Verfügung stellen. Die dabei gesammelten Daten sollen alle öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Ein Schelm wer böses dabei denkt. Damit schliesst sich der Kreis, der möglichen/relevanten Informationen. Google kann damit den gesamten Traffic nicht nur messen sondern vor allem auch bewerten. Damit ist die Preisfindung der kostenpflichtigen Dienste auf einem Niveau angelangt, die unter marktwirtschaftlichen Vorstellung nur als Monopol bezeichnet werden kann. Freies Spiel der Kräfte und Ideen im Mitbewerb wird so ausgeschlossen.

  • Marktverhältnisse DE Stand 02/09 Segment b2c (ähnlich bei b2b)
Suchmaschine%-Suchtreffer ca.
Google98,5
Yahoo0,9
MSN0,2
Lycos.de0,01
Quelle: Intares 2009

E-Mail verrät Standort des Absenders (Google Labs)

Anhand der verwendeten IP-Adresse ermittelt Google den aktuellen Standort des Nutzers und fügt ihn automatisch der Signatur hinzu. Ganz zuverlässig erfolgt die Ermittlung des Standorts anhand der IP nicht. Abhilfe schafft hier die Installation von Gears, denn diese kann den Ort auch anhand von WLAN-Access-Points ermitteln und zuordnen. Google-Entwickler Marco Bonechi hat eine kleine Erweiterung für Googles E-Mail-Dienst entwickelt, mit der sich E-Mails mit einer Ortsangabe versehen lassen.

Das Erschreckende daran ist, dass auch hierfür viele technische Voraussetzungen bereits existieren.“ Nimmt man noch die aktuellen Aktivitäten „Google-Phon“ hinzu, so ist der perfekt Überwachungstaat in greifbare Nähe gerückt. Die Stasi (DDR) hätte sich so etwas gewünscht, nur in einem demokratischen Staat mit einem funktionierenden Datenschutz ist das kaum hinnehmbar.

Google-Bindung Artikel vom Golem Portal

Google-Bindung Auszug:

Bei der Einrichtung des G1 muss sich der Käufer mit einem Google-Konto anmelden. Ohne ein solches Konto ist das Mobiltelefon nicht einsetzbar. Dadurch sind alle Google-Suchanfragen, alle Google-Maps-Aufrufe, alle Google-Mail-Nachrichten, alle Google-Kalender-Termine und alle Google-Talk-Botschaften für den Internetgiganten einem Konto zugewiesen. Der Nutzer kann sich also nicht dagegen wehren, dass sein Nutzerverhalten von Google protokolliert wird.

Sowohl der Kalender als auch das Adressbuch werden ständig mit dem entsprechenden Google-Konto abgeglichen. Eine Synchronisations Software für den PC liegt dem Gerät nicht bei, um die Daten per USB-Verbindung zwischen Handy und PC abzugleichen.

Google Support

Wesentlich dabei ist auch, dass Google keine sonst in Deutschland üblichen Möglichkeiten der Kunden-Kommunikation bietet. Nutzer können sich nur sehr schwer und umständlich an einen „Support“ wenden. Ob sie jedoch Antwort erhalten oder ob die Nachricht überhaupt wen erreicht, kann man nicht einsehen.

Google Analytics

Ein weiterer Dienst, Google Analytics, welcher jedoch – gar keine Frage – IP-Adressen mitloggt ist ebenso bedenklich, wie die Frage, was macht Google mit den gewonnen Daten der Websites, die das Tool eingebaut haben. Wissen die Nutzer dieser Websites, dass Ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden ?

Die Speicherung und Verarbeitung der so gewonnenen Daten ohne gesetzliche Kontrolle und außerhalb Deutschlands ist sicher auch ein Aspekt, der das berechtigte Misstrauen der Datenschützer hervorruft.

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Wenn Sie obiges in Ihre Website einbauen hat Google nicht nur die exakte Kenntnis wie viele Nutzer Ihre Website sich ansehen sondern weiß auch ob Ihre Website „kundengerecht“ funktioniert. Einfacher wird es nur, wenn Sie Ihre Geschäftsprinzipien gleich öffentlich zugänglich machen.