Redaktionelle Aufmachung einer Anzeige. Laut deutschem Presserecht muss eine klare Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung vorgenommen werden, d.h. das Advertorial muss als Anzeige gekennzeichnet werden.
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Redaktionelle Aufmachung einer Anzeige. Laut deutschem Presserecht muss eine klare Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung vorgenommen werden, d.h. das Advertorial muss als Anzeige gekennzeichnet werden.